Die Anforderung "pathogene Keime" umfaßt nur die Suche nach Erregern, die sich mit der sogen. Standardkultur erfassen lassen; bei Stuhlproben auch die Suche nach Salmonellen und Shigellen.
Soll nach Keimen gesucht werden, die (nur) durch Spezialkulturen bzw. –verfahren zu erfassen sind, müssen diese auf dem Überweisungsschein aufgeführt sein/
Abstriche
Tbc-verdächtiges Abstrichmaterial nicht im üblichen Abstrichmedium einsenden